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Vorabentscheidungsersuchen des Budapest Környéki Törvényszék (Ungarn), eingereicht am 16. Oktober 2023 – YG, NI/AXA Bank Europe SA u. a.

(Rechtssache C-628/23, AXA Bank Europe u. a.)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Vorlegendes Gericht

Budapest Környéki Törvényszék

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: YG, NI

Beklagte: AXA Bank Europe SA, OTP Bank Nyrt., OTP Faktoring Követeléskezelő Zrt.

Vorlagefragen

Ist es mit dem Begriff „Gewerbetreibender“, wie er in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 93/13/EWG1 des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen definiert ist, vereinbar, diesen Begriff dahin auszulegen,

a)    dass dieser Begriff sich nur auf die ursprüngliche Vertragspartei bezieht, die die missbräuchliche Vertragsklausel eingeführt hat, oder

b)    dass unter diesen Begriff auch ein neuer Gewerbetreibender fällt, auf den der Vertrag durch dessen Übertragung (durch subjektive Novation) übergegangen ist und der, wenngleich er die missbräuchliche Klausel nicht eingeführt hat, einen Vorteil aus den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrags zieht, nachdem der Vertrag auf ihn übergegangen ist, oder

c)    dass aufgrund der subjektiven Novation unter diesem Begriff nur der gegenwärtige Gewerbetreibende zu verstehen ist, unabhängig davon, wer der Gewerbetreibende als ursprünglicher Vertragspartner war?

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1     ABl. 1993, L 95, S. 29.