Beschluss des Gerichts vom 26. Februar 2015 – Métropole Gestion/HABM – Metropol (METROPOL)
(Rechtssache T-431/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Wortmarke METROPOL – Antrag auf Nichtigerklärung – Fehlender Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke – Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung – Erledigung)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Métropole Gestion (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.-A. Roux Steinkühler)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Metropol Investment Financial Company Ltd (Moskau, Russland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Juni 2013 (Sachen R 723/2012-2 und R 845/2012-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Métropole Gestion und der Metropol Investment Financial Company Ltd
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Métropole Gestion und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 344 vom 23.11.2013.