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Beschluss des Gerichts vom 26. Februar 2015 – Métropole Gestion/HABM – Metropol (METROPOL)

(Rechtssache T-431/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Wortmarke METROPOL – Antrag auf Nichtigerklärung – Fehlender Antrag auf Verlängerung der Eintragung der Marke – Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Métropole Gestion (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.-A. Roux Steinkühler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Metropol Investment Financial Company Ltd (Moskau, Russland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Juni 2013 (Sachen R 723/2012-2 und R 845/2012-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Métropole Gestion und der Metropol Investment Financial Company Ltd

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Métropole Gestion und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 344 vom 23.11.2013.