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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 10. Juni 2004

in der Rechtssache T-330/03, Xanthippi Liakoura gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte - Ablehnung der Beförderung - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-330/03, Xanthippi Liakoura, Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. A. Martin, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: M. Sims und M. F. Anton) wegen Aufhebung der Entscheidung des Rates, die Klägerin im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe C 1 zu befördern, und wegen Schadensersatzes hat das Gericht (Einzelrichterin: P. Lindh) - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 10. Juni 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - - ABl. C 289 vom 29.11.2003.