Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 - Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-139/09)
(Staatliche Beihilfen - Obst- und Gemüsesektor - "Krisenpläne" zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff ‚staatliche Beihilfe' - Staatliche Mittel - Kofinanzierung durch eine öffentliche Einrichtung und durch freiwillige Beiträge der Erzeugerorganisationen - Im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemachte Argumente - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und A.-L. During, dann E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Stromsky)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 203 endg. der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von Frankreich durchgeführten "Krisenpläne" (plans de campagne) im Obst- und Gemüsesektor
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 141 vom 20.6.2009.