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Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 - Frankreich/Kommission

(Rechtssache T-139/09)

(Staatliche Beihilfen - Obst- und Gemüsesektor - "Krisenpläne" zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff ‚staatliche Beihilfe' - Staatliche Mittel - Kofinanzierung durch eine öffentliche Einrichtung und durch freiwillige Beiträge der Erzeugerorganisationen - Im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemachte Argumente - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und A.-L. During, dann E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Stromsky)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 203 endg. der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von Frankreich durchgeführten "Krisenpläne" (plans de campagne) im Obst- und Gemüsesektor

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Französische Republik trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 141 vom 20.6.2009.