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Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2010 - Apostolov/Kommission

(Rechtssache T-73/10 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Auswahlverfahren - Ablehnung einer Bewerbung - Klagefrist - Verspätung - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Svetoslav Apostolov (Saarwellingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Schneider-Addae-Mensah)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Dezember 2009, Apostolov/Kommission (F-8/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet u. a. auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Svetoslav Apostolov trägt seine eigene Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010.