Beschluss des Gerichts vom 2. Oktober 2014 – Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-447/13 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Erstattung der erstattungsfähigen Kosten – Art. 92 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst – Einrede der Parallelklage – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Berardis-Kayser und J. Baquero Cruz, dann C. Berardis-Kayser und G. Gattinara im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Einzelrichter) vom 18. Juni 2013, Marcuccio/Kommission (F-143/11, Slg. ÖD, EU:F:2013:81), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen der vorliegenden Rechtssache entstandenen Kosten.
________________________1 ABl. C 291 vom 5.10.2013.