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Klage, eingereicht am 16. Mai 2008 - Kommission / Atlantic Energy

(Rechtssache T-182/08)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (vertreten durch A.-M. Rouchaud-Joët und S. Lejeune als Bevollmächtigte sowie M. Jarvis, Barrister)

Beklagte: Atlantic Energy Ltd (Truro, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, der Kommission den Betrag von 383 081,19 Euro zu zahlen, der sich zusammensetzt aus der Hauptforderung in Höhe von 226 010,00 Euro sowie 76 233,61 Euro als Verzugszinsen unter Anwendung des Zinssatzes der EZB zuzüglich 2 % auf den für die Zeit vom 1. Juni 1996 bis 28. Februar 2002 ursprünglich geschuldeten Betrag und 84 448,11 Euro als Verzugszinsen auf die Hauptsumme zuzüglich Zinsen bis 28. Februar 2002 unter Anwendung des Zinssatzes der EZB zuzüglich 1,5% für die Zeit zwischen dem 16. Juli 2002 und 31. Mai 2008, abzüglich eines Betrags von 3 610,53 Euro, gegen den aufgerechnet wurde;

die Beklagte zu verurteilen, bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrages Zinsen in Höhe von 39,33Euro täglich ab dem 31. Mai 2008 zu zahlen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Am 29. März 1996 schloss die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, einen Vertrag BU 183/95 UK/AT mit der Sidney C. Banks Plc und der Jenbacher Energiesysteme AG zur Durchführung des Vorhabens "Advanced automated gasifier with CHP using waste wood as fuel" im Rahmen der Tätigkeiten der Gemeinschaft im Bereich der nichtnuklaren Energien1. Gemäß den Vertragsbestimmungen leistete die Kommission auf ihre Beiträge zum Vorhaben einen Vorschuss an den designierten Vertragskoordinator, die Sidney C. Banks Plc.

Mit Fax vom 25. September 1996 teilte die Sidney C. Banks Plc der Kommission mit, dass sie sich aus dem Vorhaben zurückziehen werde. Am 17. April 1998 schloss die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, den Vertragszusatz Nr. 1 ab, wonach die Atlantic Energy Ltd die Sidney C. Banks Plc als Vertragspartei und -koordinator ersetzte.

Gemäß der Klausel 2 des Vertragszusatzes überwies die Sidney C. Banks Plc im April 1998 den Vorschuss, den sie von der Kommission erhalten hatte, (zuzüglich Zinsen) an die Atlantic Energy Ltd.

Die Kommission beantragt, die Atlantic Energy Ltd auf Rückzahlung des Vorschusses zuzüglich Zinsen zu verurteilen, weil das Vorhaben entweder nie wirklich begonnen habe oder, falls doch, von der Kommission beendet worden sei.

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1 - Entscheidung 94/806/EG des Rates vom 23. November 1994 zur Annahme eines spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der nichtnuklearen Energien (1994-1998), ABl. L 334 vom 22.12.1994, S. 87.