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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. November 2009 - Tiralongo/Kommission

(Rechtssache T-180/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Keine Verlängerung eines befristeten Vertrags - Schadensersatzklage - Ursprung des Schadens - Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Giuseppe Tiralongo (Ladispoli, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, R. Sciaudone und S. Frazzani)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin im Beistand von Rechtsanwältin S. Corongiu)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 6. März 2008, Tiralongo/Kommission (F-55/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Giuseppe Tiralongo trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008.