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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009 - Kommission/Atlantic Energy

(Rechtssache T-182/08)1

(Schiedsklausel - Vertrag über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines spezifischen Programms im Bereich der nichtnuklearen Energie - Nichterfüllung des Vertrags - Rückzahlung von Vorschüssen - Gesetzliche Aufrechnung - Versäumnisverfahren)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: zunächst A.-M. Rouchaud-Joët und S. Lejeune, dann A.-M. Rouchaud-Joët und R. Mirza im Beistand von M. Jarvis, Barrister)

Beklagte: Atlantic Energy Ltd (Truro, Cornwall, Vereinigtes Königreich)

Gegenstand

Klage der Kommission nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines Teils des von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BU 183/95 UK/AT gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

Die Atlantic Energy Ltd wird verurteilt, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die Zeit vom 1. Juni 1996 bis 28. Februar 2002 und vom 16. Juli 2002 bis 31. Mai 2008 einen Betrag von 226 010 Euro zuzüglich der gemäß Art. 23.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags BU 183/95 UK/AT geschuldeten Verzugszinsen und abzüglich 3 610,53 Euro zurückzuzahlen, wobei zu diesem Endbetrag wiederum Verzugszinsen gemäß Art. 23.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 1. Juni 2008 bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags hinzukommen.

Die Atlantic Energy Ltd trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008.