Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 – Mische/Parlament

(Rechtssache F-93/05)1

(Öffentlicher Dienst – Ernennung – Einstellung und gleichzeitige Versetzung zu einem anderen Organ – Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den ungünstigeren neuen Bestimmungen – Zulässigkeit der Klage – Rechtsschutzinteresse – Verspätung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Harald Mische (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi, dann Rechtsanwälte R. Holland, B. Maluch und J. Mische)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und L. G. Knudsen)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und I. Šulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A*6 nach den ungünstigeren Bestimmungen des neuen Statuts (Art. 12 des Anhangs XIII der Verordnung [EG, Euratom] Nr. 723/2004 zur Änderung des Statuts der Beamten) im Anschluss an ein Auswahlverfahren, das vor Inkrafttreten des neuen Statuts bekannt gemacht wurde, und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.

____________

1     ABl. C 315 vom 10.12.2005, S. 15 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-365/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).