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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 31. Mai 2006 - Frankin u. a. / Kommission

(Rechtssache F-91/05)1

(Ruhegehalt - Übertragung der in Belgien erworbenen Ruhegehaltsansprüche - Ablehnung der Anträge der Kläger auf Beistand)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jacques Frankin (Sorée, Belgien) und andere (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und L. Lozano Palacios)

Gegenstand

Antrag auf Aufhebung der stillschweigenden Weigerung der Kommission, den Klägern Beistand nach Artikel 24 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften zu leisten, und auf Ersatz des Schadens, den die Kläger angeblich aufgrund dieser Weigerung erlitten haben

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 315 vom 10.12.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-359/05 eingetragen und wurde mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen).