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Amtsblattmitteilung

 

Klage der New Look Limited gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 4. April 2003

    (Rechtssache T-117/03)

    Verfahrenssprache: Spanisch

Die New Look Limited, Weymouth, Dorset (Vereinigtes Königreich), hat am 4. April 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Rosalía Ballester und Gabriel Marín, Kanzlei Marks & Clerk.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. Januar 2003 in der Sache R95/2002-1 aufzuheben;

(die Kosten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens vor der Ersten Beschwerdekammer in der Sache 95/2002-1 dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin.

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Die Bildmarke "NLSPORT" ( Anmeldung Nr. 816 512 für Waren der Klassen 3, 14, 18 und 25.

Inhaber der Widerspruchsmarke oder

des Widerspruchszeichens:Naulover S.A.

Widerspruchsmarke oder -zeichen:Das als Gemeinschaftsmarke Nr. 13417 eingetragene Bildzeichen "NL", bestehend aus einem N und einem darunter liegenden L in englischer Schriftart.

Entscheidung der

Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer:Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Bejahung der Begründetheit des Widerspruchs.

Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (Verwechslungsgefahr).

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