Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. Januar 2006 - Van Mannekus / Rat
(Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China - Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Van Mannekus & Co. BV (Schiedam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Bleier)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: S. Marquardt im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Scharf und K. Talaber Ricz)
Gegenstand der Rechtssache
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 985/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1334/1999 auf die Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 1)
Tenor des Beschlusses
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.
3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 264 vom 1.11.2003.