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Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2012 - Dänemark/Kommission

(Rechtssache T-212/09)

(EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ackerkulturen - Stilllegung von Flächen)

Verfahrenssprache: Dänisch

Parteien

Kläger: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Bering Liisberg, sodann V. Pasternak Jørgensen im Beistand der Rechtsanwälte P. Biering und J. Pinborg)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Rasmussen und F. Jimeno Fernández, sodann F. Jimeno Fernández im Beistand von Rechtsanwalt T. Ryhl)

Gegenstand

Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit dadurch bestimmte Ausgaben des Königreichs Dänemark für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen worden sind

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 193 vom 15.8.2009.