Language of document : ECLI:EU:T:2012:335





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Juli 2012 –
Dänemark/Kommission

(Rechtssache T‑212/09)

„EAGFL – Abteilung ‚Garantie‘ – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Ackerkulturen – Stilllegung von Flächen“

1.                     Verfahren – Prozessleitende Maßnahmen – Antrag auf Vorlage von Schriftstücken – Ermessen des Gerichts (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 46 § 1 Buchst. d) (vgl. Randnr. 24)

2.                     Unionsrecht – Auslegung – Methoden (vgl. Randnr. 29)

3.                     Landwirtschaft – EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien – Pflicht der Mitgliedstaaten zur Schaffung eines wirksamen Systems von Verwaltungskontrollen und Vor‑Ort‑Kontrollen – Nicht zuverlässige Kontrollen – Ablehnung der Übernahme durch den Fonds (Verordnungen der Kommission Nr. 3887/92, Art. 6 Abs. 1, und Nr. 2419/2001, Art. 15) (vgl. Randnrn. 39‑40, 160)

4.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden – Bestreiten durch den betroffenen Mitgliedstaat – Beweislast – Verteilung zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat (vgl. Randnrn. 57‑58, 150)

5.                     Unionsrecht – Grundsätze – Schutz des berechtigten Vertrauens – Keine Antwort der Kommission auf ein Schreiben – Verstoß – Fehlen (vgl. Randnr. 134)

6.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung über den Rechnungsabschluss für die vom EAGFL finanzierten Ausgaben (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 139‑140)

7.                     Unionsrecht – Grundsätze – Verhältnismäßigkeit – Streichung einer finanziellen Beteiligung im Fall der Verletzung wesentlicher Pflichten – Zulässigkeit (vgl. Randnrn. 148‑149)

8.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss – Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden – Feststellung der Verluste des Fonds – Unregelmäßige Ausgaben, die nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmt werden können – Feststellung, die auf Berichtigungen in Form eines Pauschalbetrags beruht – Zulässigkeit (vgl. Randnr. 152)

Gegenstand

Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs‑ und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit dadurch bestimmte Ausgaben des Königreichs Dänemark für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen worden sind

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.