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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 17. September 2008 - Melli Bank/Rat

(Rechtssache T-332/08 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung [EG] Nr. 423/2007 - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran - Beschluss des Rates - Maßnahme zum Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Kein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Melli Bank plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: R. Gordon, QC, M. Hoskins, Barrister, T. Din, S. Gadhia und D. Murray, Solicitors)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bishop und E. Finnegan)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Nr. 4 der Tabelle B im Anhang des Beschlusses 2008/475/EG des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 163, S. 29), soweit die Melli Bank plc in die Liste der juristischen Personen, Institutionen und Einrichtungen aufgenommen wurde, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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