Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. März 2015 – CN/Parlament
(Rechtssache F-26/14)1
(Öffentlicher Dienst – Akkreditierte parlamentarische Assistenten – Antrag auf Beistand – Mobbing)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi, Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz und Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und S. Alves)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Beistand wegen Mobbings abgelehnt wurde
Tenor des Urteils
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der der Beistandsantrag von CN vom 13. Februar 2013 stillschweigend abgelehnt wurde, wird aufgehoben.
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2013, mit der die Beschwerde von CN vom 26. August 2013 zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.
Das Europäische Parlament wird verurteilt, an CN 45 785,29 Euro zu zahlen.
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von CN zu tragen.
________________________1 ABl. C 175 vom 10.6.2014, S. 56.