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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. September 2011 - De Nicola/EIB

(Rechtssache F-13/10)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen Investitionsbank - Beurteilung - Beförderung - Schadensersatzklage - Zulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: T. Gilliams und F. Martin im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdeausschusses, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die Beurteilung seiner Leistungen im Jahr 2008 zurückgewiesen wurde, und auf Aufhebung des Beurteilungsberichts für 2008 sowie Klage auf Verurteilung der EIB zum Ersatz des dem Kläger entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr De Nicola trägt seine Kosten und die Hälfte der Kosten der Europäischen Investitionsbank.

Die Europäische Investitionsbank trägt die Hälfte ihrer Kosten.

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1 - ABl. C 134 vom 22.5.2010, S. 53.