Klage, eingereicht am 26. März 2012 - Pro-Duo/HABM - El Corte Inglés (GO!)
(Rechtssache T-141/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Pro-Duo (Gent, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: T. Alkin, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien)
Anträge
Der Kläger beantragt,
das Verfahren bis zum Abschluss des Löschungsverfahrens Nr. 5011 C auszusetzen;
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19 Januar 2012 in der Sache R 1373/2011-4 aufzuheben, soweit es damit abgelehnt wurde, das Verfahren bis zum Abschluss des Löschungsverfahrens auszusetzen, oder die Entscheidung in vollem Umfang aufzuheben;
dem Widerspruchsführer die dem Kläger entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Schwarz-weiß-graue Bildmarke "GO!" für Waren der Klasse 3 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8859712.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6070981 der Bildmarke "GO GLORIA ORTIZ" für Waren der Klasse 3.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt habe einen Rechtsfehler begangen, indem sie es unterlassen habe, das Verfahren auszusetzen; außerdem liege ein Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates vor, da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass zwischen den beiden Marken eine Verwechslungsgefahr bestehe.
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