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Amtsblattmitteilung

 

        Klage des Michael Cwik gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 24. April 2003

(Rechtssache T-155/03)

Verfahrenssprache: Französisch

Michael Cwik, wohnhaft in Tervuren (Belgien), hat am 24. April 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Nicolas Lhoëst, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung des Generalsekretärs vom 13. Juni 2002 aufzuheben, mit der die Beurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1997 ohne Abänderung bestätigt wird;

(die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro zu verurteilen;

(der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger in dieser Rechtssache wendet sich gegen die mit zweijähriger Verspätung erfolgte Mitteilung seiner Beurteilung für den Zeitraum von Juli 1995 bis Juni 1997 sowie gegen den Inhalt dieser Beurteilung im Verhältnis zu früheren Beurteilungen.

Zur Begründung seiner Anträge macht der Kläger einen Verstoß gegen die Begründungspflicht, das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers und eines Ermessensmissbrauchs sowie Fehlerhaftigkeit des Verfahrens geltend.

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