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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juni 2006 - Pérez-Díaz / Kommission

(Rechtssache T-156/03)1

(Beamte − Aufhebung der Ablehnung, einen Bewerber in eine Reserveliste für Bedienstete auf Zeit aufzunehmen − Ablegung einer zur Durchführung des aufhebenden Urteils organisierten neuen mündlichen Prüfung durch den Betroffenen − Zweite Ablehnung der Aufnahme − Anfechtungsklage − Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Orlando Pérez-Díaz (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und H. Tserepa-Lacombe)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der dem Kläger vom Ausschuss für das Ausleseverfahren COM/R/A/01/1999 erteilten Ablehnung, ihn nach Abschluss einer zur Durchführung des Urteils des Gerichts vom 24. September 2002 in der Rechtssache T-102/01 (Pérez-Díaz/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-165 und II-871) organisierten neuen mündlichen Prüfung in die Reserveliste für Bedienstete auf Zeit aufzunehmen, sowie Ersatz des Schadens, der sich aus der Rechtswidrigkeit dieser Ablehnung ergeben soll

Tenor des Urteils

Die in dem Schreiben vom 21. Januar 2003 enthaltene und dem Kläger bekannt gegebene Entscheidung des Ausleseausschusses, ihn nicht in die Reserveliste des Ausleseverfahrens COM/R/A/01/1999 aufzunehmen, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 171 vom 19.7.2003.