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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. März 2009 - Alves dos Santos/Kommission

(Rechtssache T-184/08)1

(Europäischer Sozialfonds - Bildungsaktionen - Kürzung des ursprünglich gewährten finanziellen Zuschusses - Klageschrift - Formerfordernisse - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Kläger: Rui Manuel Alves dos Santos (Alvaiázere, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Marques Fernandes)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und B. Kotschy)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. März 2004, die Rui Manuel Alves dos Santos am 3. März 2008 zugestellt wurde, über die Kürzung des finanziellen Zuschusses, den der Europäische Sozialfonds (ESF) für eine von der portugiesischen Verwaltung im Rahmen des Vorgangs 89 0488 P1 unterbreitete Berufsbildungsmaßnahme gewährt hatte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Rui Manuel Alves dos Santos trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 209 vom 15.8.2008.