Language of document : ECLI:EU:T:2021:784


 


 



Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 10. November 2021 –
VF International/EUIPO – National Geographic Society (NATIONAL GEOGRAPHIC)

(Rechtssache T518/20)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke NATIONAL GEOGRAPHIC – Ältere nicht eingetragene Marke GEOGRAPHIC – Relatives Eintragungshindernis – Benutzung eines Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung im geschäftlichen Verkehr – Art. 8 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 4 und Art. 60 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichnungsrechts – Voraussetzungen – Auslegung im Licht des Unionsrechts – Beurteilung nach den Kriterien des für das angeführte Zeichen geltenden nationalen Rechts

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 15, 16, 18)

2.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichnungsrechts – Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr – Begriff – Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten geschäftlichen Tätigkeit

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 17, 30)

3.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichnungsrechts – Bildmarke NATIONAL GEOGRAPHIC und nicht eingetragene Marke GEOGRAPHIC

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 26, 38, 43, 44, 46, 47)

4.      Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer nicht eingetragenen Marke oder eines anderen im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichnungsrechts – Voraussetzungen – Örtliche Bedeutung des Zeichens

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 31)

5.      Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall

(Verordnung Nr. 40/94 des Rates)

(vgl. Rn. 45)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Mai 2020 (Sache R 1664/2019‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen VF International und National Geographic Society

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die VF International Sagl trägt die Kosten.