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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Triantafyllia Dionyssopoulou gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 30. Juli 2004

(Rechtssache T-320/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Triantafyllia Dionyssopoulou, Norwich Norfolk (Vereinigtes Königreich), hat am 30. Juli 2004 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Claude Quackels.

Die Klägerin beantragt,

die ihr am 12. Dezember 2003 mitgeteilte Entscheidung, mit der für die Berechnung des Ruhegehalts der für Griechenland geltende Berichtigungskoeffizient festgesetzt wurde, aufzuheben;

ab 1. November 2003 den für das Vereinigte Königreich geltenden Berichtigungskoeffizienten auf ihr Ruhegehalt anzuwenden;

den Rat zu verurteilen, der Klägerin als Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der vorbehaltlich einer Erhöhung im Laufe des Verfahrens auf 50 000 Euro beziffert wird, einen nach billigem Ermessen auf 20 000 Euro festgesetzten Betrag zu zahlen;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin in der vorliegenden Rechtssache, eine ehemalige Gemeinschaftsbeamtin, die Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit bezieht, wendet sich gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde, auf dieses Ruhegehalt den Berichtigungskoeffizienten für Griechenland anstelle desjenigen für das Vereinigte Königreich anzuwenden.

Sie führt hierzu aus, da sie ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich genommen habe, habe sie Anspruch auf Anwendung dieses Koeffizienten; die Entscheidung, ihr dies zu verweigern, die Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sei, sei rechtswidrig, da sie gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, des Vertrauensschutzes und der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoße.

Die angefochtene Entscheidung beruhe außerdem auf einem offensichtlichen Beurteilungsfehler.

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