Klage, eingereicht am 24. März 2023 – Kneipp/EUIPO – Patou (Joyful by nature)
(Rechtssache T-157/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Kneipp GmbH (Würzburg, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Pejman)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jean Patou (Paris, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Joyful by nature – Anmeldung Nr. 18 159 946
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Januar 2023 in der Sache R 532/2022-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als darin ihre Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 3, 4, 35 und 44 zurückgewiesen wurde,
dem EUIPO ihre Gebühren und Kosten der Klage sowie ihre Gebühren und Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe
– Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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