Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 23. November 2005 - Ruiz Bravo-Villasante / Kommission
(Rechtssache T-507/04 R)1 (Beamte - Aufhebungsklage - Klagefrist - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Arturo Ruiz Bravo-Villasante (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fuertes Suárez)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und L. Lozano Palacios)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/B/2/02, dem Kläger für die mündliche Prüfung eine zu seinem Ausschluss führende Note zu erteilen und ihn nicht in die Einstellungsreserveliste aufzunehmen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.