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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 23. November 2005 - Ruiz Bravo-Villasante / Kommission

(Rechtssache T-507/04 R)1

(Beamte - Aufhebungsklage - Klagefrist - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Arturo Ruiz Bravo-Villasante (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fuertes Suárez)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und L. Lozano Palacios)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/B/2/02, dem Kläger für die mündliche Prüfung eine zu seinem Ausschluss führende Note zu erteilen und ihn nicht in die Einstellungsreserveliste aufzunehmen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.