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Klage, eingereicht am 16. Mai 2022 – Europäische Kommission/Republik Slowenien

(Rechtssache C-328/22)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch B. Rous Demiri, E. Sanfrutos Cano)

Beklagte: Republik Slowenien

Anträge

Die Kommission beantragt,

1.     festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch, dass sie nicht entsprechende Kanalisationen für kommunales Abwasser

gemäß Art. 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates1 für die Gemeinden Kočevje, Trbovlje, Loka und Ljubljana,

gemäß Art. 5 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates für die Gemeinden Kočevje, Trbovlje und Loka sowie

–    gemäß Art. 15 und Anhang I(B) und (D) der Richtlinie 91/271/EWG des Rates für die Gemeinden Ljubljana und Ptuj sichergestellt hat,

ihren entsprechenden Verpflichtungen aus den Art. 4, 5 und 15 sowie aus Anhang I(B) und (D) der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht nachgekommen ist.

der Republik Slowenien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Diese Rechtssache betreffe die Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser in Slowenien. Der Rechtsstreit beruhe auf einem langwierigen und umfassenden Vertragsverletzungsverfahren, das seit 2014 geführt werde und in dem die Kommission mehrere Verstöße gegen das Unionsrecht festgestellt habe.

Die Verstöße äußerten sich darin, dass Abwassergemeinden nicht im Einklang mit der Richtlinie stünden und Abwasser im Ablauf kommunaler Behandlungsanlagen nicht entsprechend überwacht würden.

Die Zahl der nicht der Richtlinie entsprechenden Gemeinden habe sich im Laufe des Verfahrens langsam geändert, einige Verstöße seien ja in diesem Zeitraum zwar beseitigt worden, aber ein Teil der Verstöße liege noch immer vor und diese Verstöße bildeten die Grundlage für diese Klage.

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1 Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. 1991, L 135, S. 40).