Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Mai 2009 - Schuhpark Fascies/HABM - Leder & Schuh (jello SCHUHPARK)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortbildmarke jello SCHUHPARK - Ältere nationale Wortmarke Schuhpark - Relatives Eintragungshindernis - Nachweis der Benutzung der älteren Marke - Art. 43 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 40/94)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Schuhpark Fascies GmbH (Warendorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Peter und J. Braune)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: S. Schäffner)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Leder & Schuh AG (Graz, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Kellenter und A. Schlaffge)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. März 2008 (Sache R 1560/2006-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Schuhpark Fascies GmbH und der Leder & Schuh AG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Schuhpark Fascies GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008.