Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. März 2014 – DC/Europol
(Rechtssache F-77/13)1
(Öffentlicher Dienst – Bedienstete von Europol – Invalidität – Invalidengeld – Berechnung der Zinsen – Schadensersatzantrag – Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: DC (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Brouwer)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. C. Neumann und J. Arnould)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Festsetzung der Zinsen auf den wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an zwei während zweier Dienstreisen erlittener Unfälle gezahlten Betrag
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
DC trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Polizeiamts zu tragen.
________________________1 ABl. C 352 vom 30.11.2013, S. 27.