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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. März 2014 – DC/Europol

(Rechtssache F-77/13)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete von Europol – Invalidität – Invalidengeld – Berechnung der Zinsen – Schadensersatzantrag – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: DC (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Brouwer)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. C. Neumann und J. Arnould)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Festsetzung der Zinsen auf den wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an zwei während zweier Dienstreisen erlittener Unfälle gezahlten Betrag

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

DC trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Polizeiamts zu tragen.

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1 ABl. C 352 vom 30.11.2013, S. 27.