Klage, eingereicht am 16. Februar 2024 – Münchner Wohnen/EUIPO (Münchner Wohnen)
(Rechtssache T-85/24)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Münchner Wohnen GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Kockläuner und O. Nilgen)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Münchner Wohnen – Anmeldung Nr. 18 762 837
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Dezember 2023 in der Sache R 1288/2023-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit die zugrundeliegende Beschwerde vom 20. Juni 2023 zurückgewiesen wurde;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
Verletzung von Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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