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Rechtsmittel der Topcart GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 18. November 2020 in der Rechtssache T-378/19, Topcart GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 28. Januar 2021

(Rechtssache C-49/21 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Topcart GmbH (Prozessbevollmächtigter: M. Hoffmann, Rechtsanwalt)

Andere Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Carl International

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 12. Mai 2021 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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