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Klage, eingereicht am 15. Januar 2024 – UT/Kommission

(Rechtssache T-27/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: UT (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 6. April 20w23 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EPSO/AD/398/22-4 vom 6. April 2023 über den Antrag auf Überprüfung, mit der die Entscheidung bestätigt wurde, den Kläger nicht in die Liste der Personen aufzunehmen, die zum Assessment Center eingeladen werden, auf vier Gründe.

Fehlende Rechtssicherheit in Bezug auf die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wegen deren ungenauer Formulierung.

Verstoß der Verwaltung gegen die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und fehlende Beurteilung der darin verlangten verschiedenen Kriterien und Kompetenzen.

Begründungsmangel betreffend die vom Kläger erzielte Punktzahl, so dass er weder die für die einzelnen Antworten erreichten Punkte nachvollziehen noch deren Rechtfertigung überprüfen könne, und Fehlen einer individuellen Entscheidung über die Zurückweisung seines Antrags auf Überprüfung.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler betreffend seine Antworten, soweit es zwischen den gestellten Fragen und den von ihm erreichten Punkten Fehler und Unstimmigkeiten gebe, und offensichtlicher Beurteilungsfehler betreffend seine Antworten auf die Fragen 4 und 8 sowie diesen möglicherweisen erklärende etwaige technische Fehler.

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