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Klage, eingereicht am 18. Januar 2024 – Puma/EUIPO - Li Puma (Li Puma Design)

(Rechtssache T-30/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Schunke und P. Trieb)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Luca Gottardo Li Puma (Turin, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke Li Puma Design – Anmeldung Nr. 18 320 859.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. November 2023 in der Sache R 2291/2022-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten einschließlich der im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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