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Klage, eingereicht am 1. Dezember 2023 – Lianopoulou/Kommission

(Rechtssache T-1136/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Anastasia Lianopoulou (Luxemburg, Luxemburg) (vertreten durch Rechtsanwalt F. Quraishi)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene, von [vertraulich]1 als Anstellungsbehörde getroffene zurückweisende Entscheidung vom 1. September 2023 abzuändern oder aufzuheben sowie die Beschwerde [vertraulich] für begründet zu erklären und folglich die ursprüngliche Entscheidung vom 30. Januar 2023 abzuändern oder aufzuheben;

festzustellen, dass die Klägerin einen Anspruch auf Wiederherstellung ihrer dienstlichen Laufbahn unter Einschluss sämtlicher unterbliebener Beförderungen und den entsprechenden materiellen Schadenersatz nebst gesetzlicher Zinsen ab dem theoretischen Auszahlungsdatum hat;

festzustellen, dass die Klägerin einen immateriellen Schaden in Höhe von zwölf Monaten ihres durchschnittlichen Monatsgehalts während ihres letzten Dienstjahres oder jedes anderen vom Gericht festzulegenden Betrags erlitten hat;

der Anstellungsbehörde die Kosten des Verfahrens und insbesondere die Gutachterkosten aufzuerlegen;

der Kommission die von der Klägerin zur Geltendmachung ihrer Rechte aufgewendeten Anwaltskosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Grundsatz der Totalreparation. Die Klägerin macht geltend, dass der angefochtenen Entscheidung eine Begründung fehle bzw. dass diese Begründung fehlerhaft sei. Da das Fehlen dienstlicher Beurteilungen während der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht auf die Klägerin zurückgehe, sei festzustellen, dass die Kommission fehlerhaft gehandelt habe.

Zweiter Klagegrund: Umstand, dass der immaterielle Schaden von dem fehlerhaften Verhalten der Beklagten und der aufgehobenen ursprünglichen Entscheidung herrühre.

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1 Unkenntlich gemachte vertrauliche Daten.