Klage, eingereicht am 22. Januar 2024 – CB/Kommission
(Rechtssache T-37/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: CB (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung des EPSO vom 12. Mai 2023, mit der die Entscheidung, sie nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AST/150/21-3 aufzunehmen, bestätigt wurde, für nichtig zu erklären;
festzustellen, dass die Beklagte gegen ihre Verpflichtungen im Bereich der Transparenz und der Beachtung der Datenschutzvorschriften verstoßen hat;
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin macht vier Klagegründe geltend.
Rechtswidrigkeit der Prüfung „Fallstudie“ wegen technischer Probleme, die ihre Prüfung beeinträchtigt hätten
Fehlende Transparenz hinsichtlich der Modalitäten der Beurteilung, unzulässiger Einsatz Künstlicher Intelligenz bei ihrer Beurteilung, Rechtsunsicherheit und unzureichende Begründung
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Verstoß gegen den Grundsatz der gleichbleibenden Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Fehlende Transparenz hinsichtlich der Einhaltung der unionsrechtlichen Datenschutzvorschriften
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