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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – Khudaverdyan/Rat

(Rechtssache T-1116/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Tigran Khudaverdyan (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Bontinck und F. Bélot sowie Rechtsanwältinnen A. Guillerme und M. Brésart)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

das in Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP [des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen] und Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 2014/269 [des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen] in der durch den Beschluss (GASP) 2023/1094 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, bzw. die Verordnung (EU) 2023/1089 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geänderten Fassung vorgesehene Kriterium für die Aufnahme in die Liste insoweit für rechtswidrig zu erklären, als auf in Russland tätige führende Geschäftsleute oder Geschäftsleute, juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen, abgestellt wird;

für nichtig zu erklären

den Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, soweit er unter Änderung der Begründung für seine Aufnahme in die Liste im Anhang des Beschlusses beibehalten werde, und

die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, soweit er unter Änderung der Begründung für seine Aufnahme in die Liste im Anhang der Durchführungsverordnung beibehalten werde;

den Rat zu verurteilen, an ihn als Schadensersatz vorläufig 100 000 Euro zu zahlen;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentlichen Argumente

Der Kläger macht fünf Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-1105/23, Abramovich/Rat, geltend gemachten Klagegründen übereinstimmen oder diesen ähneln.

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