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Amtsblattmitteilung

 

Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache T-196/01 R, Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( EAGFL ( Streichung eines Gemeinschaftszuschusses ( Keine Dringlichkeit)

    (Verfahrenssprache: Griechisch)

In der Rechtssache T-196/01 R, Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Nikopoulos, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. Condou-Durande) wegen Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2001) 1284 der Kommission vom 8. Juni 2001 über die Streichung eines Gemeinschaftszuschusses hat der Präsident des Gerichts am 18. Oktober 2001 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

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