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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie (Polen), eingereicht am 25. Juli 2023 – L. sp. z o.o./A.B. S.A.

(Rechtssache C-472/23, L.)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Rejonowy dla m.st. Warszawy w Warszawie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: L. sp. z o.o.

Beklagte: A.B. S.A.

Vorlagefragen

Ist Art. 10 Abs. 2 Buchst. g der Richtlinie 2008/48/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates im Zusammenhang mit den Erwägungsgründen 6, 8 und 31 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass dann, wenn ein Teil der Bestimmungen eines Verbraucherkreditvertrags für missbräuchlich befunden wird und der vom Kreditgeber bei Vertragsabschluss angegebene effektive Jahreszins vor diesem Hintergrund höher ist als der effektive Jahreszins unter der Annahme, dass die missbräuchliche Vertragsklausel als unverbindlich gilt, der Kreditgeber gegen seine Verpflichtung aus dieser Bestimmung verstoßen hat?

Ist Art. 10 Abs. 2 Buchst. k der Richtlinie 2008/48/EG im Zusammenhang mit den Erwägungsgründen 6, 8 und 31 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass es ausreicht, den Verbraucher darüber zu informieren, wie oft, in welchen Situationen und um welchen maximalen Prozentsatz die Entgelte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erhöht werden können, auch wenn der Verbraucher den Eintritt der betreffenden Situation nicht überprüfen kann und das Entgelt folglich verdoppelt werden kann?

Ist Art. 23 der Richtlinie 2008/48/EG im Zusammenhang mit den Erwägungsgründen 6, 8, 9 und 47 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die für einen Verstoß gegen die Informationspflicht des Kreditgebers, unabhängig vom Grad des Verstoßes gegen die Informationspflicht und dessen Auswirkung auf eine etwaige Entscheidung des Verbrauchers über den Abschluss eines Kreditvertrags, nur eine Sanktion vorsehen, die bewirkt, dass der Kredit zins- und entgeltfrei wird?

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1 ABl. 2008, L 133, S. 66.