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Rechtsmittel, eingelegt am 24. Juli 2023 von der Bimbo, SA gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 24. Mai 2023 in der Rechtssache T-509/22, Bimbo/EUIPO – Bottari Europe (BimboBIKE)

(Rechtssache C-473/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Bimbo, SA (vertreten durch J. Carbonell Callicó, Abogado)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 7. November 2023 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten trägt.

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