Klage, eingereicht am 10 August 2016 – sheepworld/EUIPO (Beste Freunde)
(Rechtssache T-450/16)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: sheepworld AG (Ursensollen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. von Rüden)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionswortmarke „Beste Freunde“ – Anmeldung Nr. 14 170 013
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Mai 2016 in der Sache R 93/2016-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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