Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 22. Dezember 2021 von European Union Copper Task Force gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 13. Oktober 2021 in der Rechtssache T-153/19, European Union Copper Task Force/Kommission

(Rechtssache C-828/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: European Union Copper Task Force (vertreten durch die Rechtsanwältinnen I. Moreno-Tapia Rivas und C. Vila Gisbert)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

über die Nichtigkeitsklage in der Sache zu entscheiden oder, hilfsweise, die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen;

der Europäischen Kommission die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf folgende Gründe:

Das Gericht habe einen Rechtsfehler im Hinblick auf den Umfang seiner gerichtlichen Überprüfung begangen und das Recht der Rechtsmittelführerin auf wirksamen Rechtsschutz verletzt.

Das Gericht habe gegen das Willkürverbot verstoßen, indem es keinen harmonisierten Ansatz für den Anwendungsbereich der PBT-Kriterien (Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) vorausgesetzt habe.

Das Gericht habe gegen das Vorsorgeprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Das Gericht habe die Verfahrensordnung verletzt, indem es den Antrag der Rechtsmittelführerin zurückgewiesen habe, einen Sachverständigen zu beauftragen.

____________