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Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 15. Oktober 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-275/08)1

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung - Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Wilms und D. Kukovec)

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und N. Graf Vitzthum)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 6 in Verbindung mit Art. 9 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge (ABl. L 199, S. 1) - Vertrag über die Lieferung einer für die Kraftfahrzeugzulassung verwendeten Software, der ohne Vergabeverfahren zwischen zwei für die Datenverarbeitung bei Gemeindeverwaltungen zuständigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts abgeschlossen wurde

Tenor

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, dass die Datenzentrale Baden-Württemberg einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vergeben hat.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 223 vom 30.8.2008.