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Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 8. November 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Specializat Mureş, Rumänien) – Investcapital Ltd/XF und KJ

(Rechtssache C-177/231 , Investcapital)

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Richtlinie 93/13/EWG – Verbraucherverträge – Geltungsbereich – Art. 1 Abs. 2 – Ausschluss der Vertragsklauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften beruhen –Klausel, die auf einer bindenden nationalen Gesetzesvorschrift beruht, durch die einem Gewerbetreibenden das Recht eingeräumt wird, Forderungen aus einem Verbraucherkreditvertrag ohne die Zustimmung des betreffenden Verbrauchers abzutreten)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunalul Specializat Mureş

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Investcapital Ltd

Berufungsbeklagte: XF und KJ

Beteiligte: Banca Comercială Română SA und Kruk SA

Tenor

Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

ist dahin auszulegen,

dass diese Richtlinie nicht für eine Klausel in einem Verbraucherkreditvertrag gilt, die auf einer bindenden Vorschrift des nationalen Rechts beruht, durch die einem Gewerbetreibenden das Recht eingeräumt wird, Forderungen aus einem solchen Kreditvertrag ohne die Zustimmung des betreffenden Verbrauchers abzutreten.

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1     Eingangsdatum: 21.3.2023.