Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 8. November 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Specializat Mureş, Rumänien) – Investcapital Ltd/XF und KJ
(Rechtssache C-177/231 , Investcapital)
(Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Richtlinie 93/13/EWG – Verbraucherverträge – Geltungsbereich – Art. 1 Abs. 2 – Ausschluss der Vertragsklauseln, die auf bindenden Rechtsvorschriften beruhen –Klausel, die auf einer bindenden nationalen Gesetzesvorschrift beruht, durch die einem Gewerbetreibenden das Recht eingeräumt wird, Forderungen aus einem Verbraucherkreditvertrag ohne die Zustimmung des betreffenden Verbrauchers abzutreten)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Tribunalul Specializat Mureş
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: Investcapital Ltd
Berufungsbeklagte: XF und KJ
Beteiligte: Banca Comercială Română SA und Kruk SA
Tenor
Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
ist dahin auszulegen,
dass diese Richtlinie nicht für eine Klausel in einem Verbraucherkreditvertrag gilt, die auf einer bindenden Vorschrift des nationalen Rechts beruht, durch die einem Gewerbetreibenden das Recht eingeräumt wird, Forderungen aus einem solchen Kreditvertrag ohne die Zustimmung des betreffenden Verbrauchers abzutreten.
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1 Eingangsdatum: 21.3.2023.