Klage, eingereicht am 9. Mai 2006 - Chassagne / Kommission
(Rechtssache F-56/06)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Olivier Chassagne (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, Y. Minatchy und A. Jaume)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge des Klägers
Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für das Jahr 2004;
Aufhebung der Entscheidung der Generaldirektion über die Zuteilung von "prioritären Punkten" im Beurteilungsverfahren 2005;
Aufhebung der Entscheidungen der Anstellungsbehörde vom 30. Januar 2006 und 14. März 2006, mit denen die Beschwerden des Klägers gegen die vorgenannten Handlungen zurückgewiesen wurden;
Zuerkennung eines symbolischen Euro zum Ersatz des beruflichen Schadens und eines symbolischen Euro zum Ersatz des immateriellen Schadens, die sich aus dem Erlass der angefochtenen Handlungen ergeben haben;
Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage zunächst auf die Rechtswidrigkeit der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 43 und 45 des Statuts.
Sodann macht er die Verletzung mehrerer wesentlicher Formvorschriften wie der Verteidigungsrechte, der Begründungspflicht und der Beachtung der Verfahrensvorschriften geltend.
Außerdem habe die Verwaltung mehrere offensichtliche Beurteilungsfehler begangen, insbesondere im Rahmen der Abwägung der Verdienste und bei der Verteilung der "prioritären Punkte".
Schließlich habe die Beklagte gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen.
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