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Klage, eingereicht am 19. März 2021 – Union Syndicale Solidaires des SDIS de France et DOM/TOM/Kommission

(Rechtssache T-152/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Union Syndicale Solidaires des services départementaux d’incendie et de secours (SDIS) de France et DOM/TOM (Nîmes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Coudray)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Europäische Union (Europäische Kommission) zu verurteilen, der Klägerin als Ersatz für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden eine Entschädigung von 10 000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem von der Europäische Zentralbank festgesetzten Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte zu zahlen;

der Europäischen Union (Europäische Kommission) die gesamten Kosten in Höhe von 6 600 Euro aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Schadensersatzklage auf den Vorwurf, die Kommission habe mehr als eineinhalb Jahre lang nicht auf die von der Klägerin gegen die Französische Republik eingereichte Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht reagiert. Außerdem rügt die Klägerin, dass die Kommission sie nicht ordnungsgemäß über den Stand der durchgeführten Prüfung informiert und nicht binnen einer angemessenen Frist zur Beschwerde Stellung genommen habe. Damit habe die Kommission einen schuldhaften Rechtsverstoß begangen, der geeignet sei, die Haftung der Union auszulösen.

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