Urteil des Gerichts vom 21. Juni 2012 - Spanien/Kommission
(Rechtssachen T-178/10, T-263/10 und T-265/10)
(Von Spanien betriebene operationelle Programme des Kohäsionsfonds und des EFRE - Zwischenzahlungsantrag - Vorliegen von Hinweisen auf erhebliche Mängel in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme - Maßnahmen zur Unterbrechung der Zahlungsfrist - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Prüfungsstrategie - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Verhältnismäßigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: N. Díaz Abad)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Urraca Caviedes und B. Conte sowie, in der Rechtssache T-178/10, A. Steiblytė)
Gegenstand
Klagen gegen die Entscheidungen der Kommission vom 12. Februar 2010 (T-178/10), vom 8. April 2010 (T-263/10) und vom 15. April 2010 (T-265/10), mit denen diese den spanischen Behörden die Unterbrechung der Frist zur Zahlung bestimmter vom Königreich Spanien beantragter Zwischenzahlungen mitgeteilt hat
Tenor
Die Rechtssachen T-178/10, T-263/10 und T-265/10 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Die Klagen werden abgewiesen.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010.