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Klage, eingereicht am 24. Mai 2023 – Unilab/EUIPO – Cofares (Healthily)

(Rechtssache T-288/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Unilab LP (Rockville, Maryland, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwalt M. Kondrat)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cofares, Sociedad Cooperativa Farmaceutica Española (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke Healthily – Anmeldung Nr. 18 324 697

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. März 2023 in der Sache R 1959/2022-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung an das EUIPO zurückzuverweisen oder

die angefochtene Entscheidung abzuändern, indem festgestellt wird, dass der Eintragung der streitigen Marke für alle Waren der Klassen 3, 5 und 10 keine relativen Eintragungshindernisse entgegenstehen und dass die Marke vollständig einzutragen ist;

der Klägerin die Erstattung der Kosten zuzusprechen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und den Grundsatz der Rechtssicherheit;

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 und Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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