Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 16. Dezember 2015 – Rotkäppchen‑Mumm Sektkellereien/HABM – Ruiz Moncayo (RED RIDING HOOD)
(Rechtssache T‑128/15)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RED RIDING HOOD – Ältere nationale und internationale Wortmarken ROTKÄPPCHEN – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 18-20, 23)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken RED RIDING HOOD und ROTKÄPPCHEN (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 21, 22, 41, 42)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Begriffliche Ähnlichkeit der Marken, die sich aus Wortbestandteilen in verschiedenen Sprachen zusammensetzen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 28, 40)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Januar 2015 (Sache R 1012/2014‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH und Herrn Alberto Ruiz Moncayo |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Rotkäppchen-Mumm Sektkellerei GmbH trägt die Kosten. |