Language of document : ECLI:EU:T:2016:366





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. Juni 2016 – salesforce.com/EUIPO (SOCIAL.COM)

(Rechtssache T‑134/15)

„Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke SOCIAL.COM – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Zweck – Freihaltebedürfnis (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 12)

2.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 13‑15)

3.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Wortmarke SOCIAL.COM (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 17, 20, 23, 24, 30, 33)

4.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Getrennte Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen – Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung – Umfang (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 und 75 Satz 1) (vgl. Rn. 27, 32)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO von 20. Januar 2015 (Sache R 1752/2014‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens SOCIAL.COM als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die salesforce.com, Inc. trägt die Kosten.