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Klage, eingereicht am 4. September 2009 - mtronix/HABM - Growth Finance (mtronix)

(Rechtssache T-353/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: mtronix OHG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schnetzer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Growth Finance AG

Anträge der Klägerin

Die angegriffene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juni 2009 in der Beschwerdesache R 1557/2007-4 aufzuheben;

die angegriffene Entscheidung dahingehend abzuändern, dass dem Widerspruch der Growth Finance AG nicht stattgegeben wird bzw. dieser Widerspruch abgewiesen wird und die Anmeldung Nr. 4 193 661 für die Dienstleistungen in Klasse 9 aufrecht erhalten wird und die Anmeldung auch für diese Klasse fortgefahren wird;

dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen;

in eventu, dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "mtronix" für Waren der Klassen 9 und 10 (Anmeldung Nr. 4 193 661)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Growth Finance AG

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die Wortmarke "Montronix" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9 und 42 (Gemeinschaftsmarke Nr. 2 762 862), wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung für Waren der Klasse 9 richtete

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: teilweise Stattgabe dem Widerspruch

Entscheidung der Beschwerdekammer: teilweise Stattgabe der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).